Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültige Fassung vom 20.12.2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen

 §1 Geltung

(1)     Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Diese sind Bestandteil aller mündlich oder schriftlich geschlossenen Verträge, die von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen mit ihren Kunden (Nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Waren oder Dienstleistungen schließt.

(2)     Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder Anfertigung und Lieferung von beweglichen Sachen (im Folgenden als „Ware“ bezeichnet), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen selbst hergestellt oder eingekauft wird (§§ 433,651 BGB)

(3)     Die AGB gelten ebenso für Dienstleistungen von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen. Dazu gehören 

a)      Schulungsleistungen: Die Erteilung von Reitunterricht auf eigenen Pferden, für Beritt und für Reitkurse auf Vereinsreitanlagen oder anderen, auch privaten, Reitanlagen in der BRD. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevorrausetzungen im Einzelnen, sind der Website www.pferdeausbildung-nord.com und den Lehrgangsausschreibungen zu entnehmen.

b)      Pferderückenvermessung und Sattelberatung

(4)     Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder Lieferungen mit demselben Käufer, ohne dass Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen ohne dass Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen erneut auf diese hinweisen müsste, über Änderungen dieser AGB wird der Käufer in diesem Fall unverzüglich informiert.

(5)     Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung von Seiten von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen im Einzelfall nicht gesondert wiedersprochen wird. Selbst wenn von Seiten Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen auf ein Schreiben Bezug genommen wird, welches Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(6)     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer(Kunden  (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt deratiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen maßgebend.

(7)     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Käufer gegenüber Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen gegenüber anzugeben sind (z.B: Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8)     Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)     In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind unverbindlich.

(2)     Soweit die Angebote von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, hält sich Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme  ist der Zugang der Annahmeerklärung bei Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen.

(3)     Der Vertragsabschluss zwischen Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen und dem Käufer/Kunden kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen zustande.

(4)     Termine für Reitunterricht und Dienstleistungsangebote können auch mündlich gebucht werden und sind damit bindend. Die Anmeldung für Reitkurse oder Lehrgänge nach APO kann nur schriftlich erfolgen und wird von Levke Hansen nach Eingang bestätigt. Mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Internet-Anmeldungen wird der Vertrag auch ohne handschriftliche Unterzeichnung des Kunden wirksam. Termine können nur mit Levke Hansen vereinbart werden.

(5)     Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Pferdeausbilund-Nord Levke Hansen maßgeblich. Mündliche oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von Levke Hansen schriftlich bestätigt wurden.

(6)     Pferdeausbildung-Nord behält sich nach Vertragsabschluss folgende Änderung der Ware vor, sofern für den Käufer zumutbar ist: 1.Produktänderung im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und Verbesserung. 2. Geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts-, oder Mengenabweichungen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1)     Die Preise für Dienstleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Eine nur zeitweise Teilnahme am Unterricht oder Seminaren, (zu spät kommen oder abbrechen) für die der Teilnehmer sich selbst entscheidet oder zu verantworten hat, berechtigt den Kunden nicht zu einer Minderung der Seminar-, Kurs- oder Lehrgangsgebühr. In den Kurspreisen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers und seiner Pferde nicht eingeschlossen.

(2)     In den Kurspreisen ist keine gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, sofern nicht anders ausgeschrieben. Lehrgänge wie z.B. Reitabzeichen sind als Bildungsmaßnahme umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a)bb) UStG. Levke Hansen hat das Recht, nur Teilnehmer zur Prüfung zuzulassen, welche sämtliche Gebühren vollständig bezahlt haben.

(3)     Die Preise für einen Werkvertrag oder einen Kaufvertrag schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(4)     Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die Preise von Pferdeausbildung –Nord Levke Hansen bei Abholung ab Lager.

(5)     Kurse werden auf verschiedenen, auch privaten Reitanlagen und Anlagen von Reitvereinen in der BRD durchgeführt. Levke Hansen wird in ihrer Dienstleistung als Kursleiterin nicht zum Tierhüter / Tierhalter. Schadensregulierungen auf Reitanlagen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsbedingungen entstehen, sind mit dem jeweiligen Reitanlagenbesitzer / Pächter zu klären und zu regulieren. Bei der Nutzung von Lehrpferden oder Leihpferden anderer Personen hat der Kunde selbst einen Vertrag mit dem Pferdeeigentümer abzuschließen.

(6)     Bei Versand werden die Versandkosten zum Kaufpreis hinzugerechnet.

(7)     Bei Auslieferung werden die Anfahrtskosten hinzugerechnet.

(8)     Die Kosten für Arbeiten am Sattel richten sich nach der aktuellen Gebührentabelle von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen.

(9)     Die Kosten für Arbeiten am Sattel durch weitere Dienstleister werden den Kunden vor Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt und müssen vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

(10)     Für Arbeiten am Sattel direkt beim Kunden fallen Anfahrtskosten an, die der Kunde wie folgt zu Tragen hat: 0,5 € pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Sollten mehrere Personen am Tage der Anpassung an einem Ort sein, wird der Gesamtbetrag der Fahrtkosten unter diesen aufgeteilt.

(11)     Zahlungen können nur vor Ort in bar oder durch Überweisung auf ein von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen angegebenes Bankkonto erfolgen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

(12)     Bei vereinbartem Beritt ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus per Überweisung oder bar zu bezahlen. Lehrgänge nach APO sind bei Anmeldung mit 50 % des Kurspreises in bar oder per Überweisung anzuzahlen.

(13)     Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszustellung und Lieferung bzw. Annahme der Ware.

(14)     Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer/Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Pferdeausbildung Nord Levke Hansen behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt ihr Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§353 HGB) unberührt.

(15)     Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen Ansprüche von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Sofern der Käufer Unternehmer ist, kann er ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem Vertragsverhältnis mit Pferdeausbildung Nord Levke Hansen beruht, nicht geltend machen.

(16)     Die Rechte und Pflichten des Käufers sind nicht abtretbar, d.h. nicht auf Dritte übertragbar, sofern Pferdeausbildung Nord Levke Hansen nicht zustimmt.

(17)     Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) so ist Pferdeausbildung Nord Levke Hansen nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.(§321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung und vertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Kündigung, Absagen und Wiederruf von Dienstleistungsverträgen

(1)       Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen behält sich vor, Termine und Durchführungs-Orte für Seminare und Kurse zu ändern.

(2)      Regelmäßiger Reitunterricht kann aufgrund der unzumutbarkeit der Verhältnisse (insbesondere Bodenbeschaffenheit, Witterungsbedingungen) von Levke Hansen ohne Fristwahrung abgesagt werden. Sagt Levke Hansen eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativ-Termin vereinbart wird.

(3)      Dienstleistungen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen müssen vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.

(4)      Wird ein Beritt vorzeitig vom Pferdebesitzer beendet, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung etwaiger im Voraus bezahlten Gebühren. Kann ein Beritt wegen Krankheit des Pferdes nicht vollständig ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bezahlten Gebühr. Kulanz-Regelungen sind möglich.

(5)      Pferdeausbildung Nord Levke Hansen übernimmt keine Haftung für Schäden am Pferd, die während der Dauer des Berittes entstehen.

(6)      Für Lehrgänge nach APO und Reitkurse gilt: Der Kunde kann seine Anmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei widerrufen. Bei einer Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % des Kurspreises , bei Absagen weniger als 7 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers die volle Seminar- oder Kursgebühr in Rechnung gestellt.

(7)      Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall eines Referenten oder der Kursleiterin; ungünstigen Witterungs- oder Bodenverhältnisse, welche die Teilnehmer gefährden könnten) behält sich  Pferdeausbildung Nord Levke Hansen vor. Es wird ein Ersatztermin vereinbart; wenn ein Ersatztermin nicht vereinbart werden kann oder für den Kunden mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, werden gezahlte Gebühren zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(8)      Ein Ersatzteilnehmer kann nur mit Zustimmung von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen einen Kurs- oder Seminarplatz übernehmen.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug (Kaufverträge, Werkverträge)

(1)      die Lieferfrist von Spezialanfertigungen von Kappzäumen, Zaumzeugen, Halftern etc. wird individuell vereinbart bzw. Von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwölf Wochen nach Bestelleingang. Diese Fristen gelten grundsätzlich auch für Lieferung von Sätteln.

(2)      Sollte Pferdeausbildung Nord Levke Hansen einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

(3)      Sofern Pferdeausbildung Nord Levke Hansen verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann(Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Pferdeausbildung Nord Levke Hansen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer der, wenn Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen ein kongruentes Geschäft abgeschlossen hat, weder Pferdeausbildung Nord Levke Hansen noch ihren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Pferdeausbildung Nord Levke Hansen im Einzelfall zu Beschaffung nicht verpflichtet ist.

(4)      Der Eintritt des Lieferverzuges von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(5)      Die Rechte des Käufers gemäß §9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zum Beispiel aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

§ 6 Lieferung und Gefahrenübergang (Kaufverträge, Werkverträge)

(1)      die Auslieferung der Ware erfolgt in Geschäftsräumen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen, wo auch Erfüllungsort ist. Die Ware wird nur ausgeliefert oder versandt, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

(2)      Wenn zwischen Pferdeausbildung Nord Levke Hansen und dem Käufer keine besondere Vereinbarung über die Art des Versands getroffen wurde, erfolgt dieser nach Ermessen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen (insbesondere im Hinblick auf Transportunternehmen Versandweg, Verpackung), wobei Pferdeausbildung Nord Levke Hansen nicht verpflichtet ist, die günstigste Art der Versendung zu wählen.

(3)      Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen.

(4)      Nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten wird die Sendung von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

(5)      Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den gefahren Übergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werks Vertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt (Kaufverträge, Werkverträge)

(1)      bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen das Eigentum an der verkauften Ware vor.

(2)      Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen hinweisen und Pferdeausbildung Nord Levke Hansen unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(3)      Bei Vertrag Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Pferdeausbildung Nord Levke Hansen berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern sie vom Vertrag zurückgetreten ist. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 8 Gewährleistung

(1)      für Anfertigung durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen wird eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe der Ware an den Käufer auf die eingearbeiteten Lederteile bei normaler Beanspruchung, sachgemäßen Umgang und Pflege für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, übernommen. Dabei ist allerdings insbesondere zu beachten, dass weder ein Naturprodukt ist und Pferdeausbildung Nord Levke Hansen daher keine Gewährleistung für Fehler oder um Einheiten im Leder selbst übernehmen kann gleiches gilt für die normale Abnutzung durch den Gebrauch.

(2)      Die Gewährleistung wird durch einen Gewährleistungsfall nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile.

§ 9 Mängelanspruch des Käufers(Kaufverträge, Werkverträge)

(1)      unabhängig von etwaigen gewährten Leistungen stehen dem Käufer bei Mängeln der Gelieferten ware die gesichtsgesetzlichen Rechte zu.

(2)      Grundlage der Mängelhaftung von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers) , die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie dieser AGB in den Vertrag einbezogen wurden dabei ist allerdings zu berücksichtigten, dass Leder ein Naturprodukt ist und es hinsichtlich der Farbe und Qualität (Begrifflichkeit, Poren, Untereinheiten, Farbintensität, Durchfärbung, etc.) zu geringfügigen Abweichungen kommen kann.

(3)      Soweit ein Sattel direkt beim Pferd des Kunden angepasst wurde, übernimmt Pferdeausbildung Nord Levke Hansen keine Haftung dafür, dass sich die Physiognomie des Pferdes des Kunden nachträglich ändert und der Sattel nach einiger Zeit nicht mehr passt.

(4)      So weit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 Abs. 1 S 2  und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen) übernimmt Pferdeausbildung Nord Levke Hansen jedoch keine Haftung.

(5)      Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich anzeigt. Für Unternehmer gilt die gesetzliche Untersuchung und Rügepflicht gemäß §§377, 381 HGB. Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb von zwei Wochen, nach der Entdeckung des mangels gerügt werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern

(6)      die Haftung von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen auf Schadensersatz in, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(7)      Ist die gelieferte Sache (Neuware) mangelhaft, kann der Käufer als nach Erfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Käufer nicht darüber, welches der beiden Rechte erwähnt, so kann ihm Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so gilt mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf Pferdeausbildung Nord Levke Hansen über. Im Falle von Spezialanfertigung oder Sonderbestellungen durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen kann diese nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk hier stellen. Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen kann je nach Erfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(8)      Die zum Zwecke der Prüfung und nach Erfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeit-und Materialkosten (nicht: Auslieferung und Anpassung beim Käufer) stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

(9)      Wenn die nach Erfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die nach Erfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(10)     Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von §10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 10 Sonstige Haftung

(1)      auf Schadensersatz haftet Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen-gleich aus welchem Rechtsgrund-bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pferdeausbildung Nord Levke Hansen nur

A)              für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

B)              für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2)      Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Pferdeausbildung Nord Levke Hansen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)      Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen die Pflichtverletzung zu vertreten hat. In freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere §§651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(4)      Für Schäden, die auf eine ungeeignete und oder unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung des Liefergegenstand zurückzuführen sind, kann Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen keine Gewährleistung übernehmen. Auch bei Schäden die auf fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritter oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(5)      Bei der Verwendung der Ware durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen ist im Falle von Transportschäden vor der Abnahme und der Einladung der Ware vom Käufer eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen. Es ist eine schriftliche Bescheinigung von der Stelle einzuholen, die den Schaden aufnimmt. Insoweit entstehenden Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.

(6)      Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm, sowie festes, den Spann überdeckendes, Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung dringend empfohlen, insbesondere Schuhe, welche den Spann bedecken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Reiten, der Umgang mit den Pferden und der Aufenthalt auf der jeweiligen Reitanlage auf eigene Gefahr stattfinden.

(7)      Es wird für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht, Umgang mit den Pferden oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen werden kann, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Levke Hansen beruht.

(8)      In den Lehrgängen nach APO werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen, bzw. die Prüfungen bestehen kann. Für den Schulungserfolg haftet Levke Hansen nicht.

(9)      Levke Hansen übernimmt keinerlei Haftung von Schäden, welche durch die Nutzung eines Lehr- oder Leihpferdes oder an Lehr- oder Leihpferden anderer Personen entstanden sind.

(10)     Eine Haftung für Schäden an Zuschauern und teilnehmenden Pferden ist seitens Levke Hansen ausgeschlossen.

§ 11 Verjährung

(1)       abweichend von § 438 Abs. 1 (3) BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sache und Rechtsmängel ein Jahr ab Auslieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme

(2)      unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 (1) BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei endlichen Lieferung an einen Verbraucher (§479 BGB).

(3)      Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würden im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß §9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

(1)      Pferdeausbildung Nord Levke Hansen ist verpflichtet, die Informationen über Kunden und deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2)      Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen persönlichen Daten von ihm von Levke Hansen auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung,

(3)      Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(4)      Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Levke Hansen selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(5)      Die bei Seminaren, Kursen und Reitunterricht gemachten Fotografien, Film- und Tonaufnahmen dürfen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen für Werbe- und Ausbildungszwecke verwendet werden. Der Kunde wird auf die Herstellung genannter Medien hingewiesen und kann der Nutzung schriftlich bei Beginn eines Lehrgangs oder Seminars widersprechen. Mit der Anerkennung der AGB bei einer Anmeldung zu einem Kurs oder Seminar erkennt der Kunde diese Nutzungsrechte durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen an.

 § 13 Pflichten des Kunden

(1)      Die von Levke Hansen angefertigten und herausgegebenen Unterlagen, Vorlagen und Entwürfe dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen.

 § 14 Sonstiges

(1)      Die von Levke Hansen eingesetzten Co-Trainer und Helfer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von Levke Hansen.

(2)      Zimmerbuchungen am Veranstaltungsort liegen in der Sache des Teilnehmers. Levke Hansen hat keinerlei Verpflichtung, Übernachtungsmöglichkeiten für die Seminarteilnehmer zu übernehmen.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)      für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Pferdeausbildung Nord Levke Hansen und dem Käufer/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN Kaufrechtes. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß §6 unterliegen dem Recht des jeweiligen Ort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2)      Ist der Käuferkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher -auch internationaler-so gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Flensburg als vereinbart. Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

Hinweispflichten zur ODR-Verordnung

1.      Die Plattform der Europäischen Union zur außergerichtlichen online-Streitbeilegung lautet wie folgt: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/

 

 

2.      für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucher Streitbeilegungsstelle.